Die Beschwerde ist unbegründet.
1. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) macht geltend, das Urteil des Finanzgerichts (FG) weiche von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. Juli 1987 I R 284-286/83 (BFH/NV 1988, 12) ab. Das FG gehe davon aus, Einzahlungen auf ein betriebliches Bankkonto, für die kein Buch- oder Nämlichkeitsnachweis erbracht werde, seien dem Grunde nach als Betriebseinnahmen hinzuzurechnen, ohne dass festgestellt werden müsse, ob die Buchführung des Steuerpflichtigen formell und sachlich ordnungsgemäß sei. Demgegenüber habe der BFH in dem Urteil in BFH/NV 1988, 12 entschieden, bei formell ordnungsmäßiger Buchführung bestehe für die Annahme höherer Betriebsausgaben nur dann eine Grundlage, wenn aufgrund einer Vermögenszuwachs- oder Geldverkehrsrechnung ein ungeklärter Vermögenszuwachs festgestellt werde.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|