I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. August 2017 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt die Beklagte, die Kosten der Berufung tragen die Beklagte zu 22% und die Klägerin zu 78%. Die Kosten des Verfahrens
III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 23.001,42 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird für die Klägerin nur hinsichtlich der Kündigungsschutzklage zugelassen.
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