Eine ohne besonderen Anlaß (wie z.B. Halten eines Vortrags) durchgeführte Reise einer Lehrerin nach England ist dann nicht nahezu ausschließlich beruflich veranlaßt, wenn neben einem Ausflug am Wochenende von insgesamt zehn Arbeitstagen ein Tag sowie drei Nachmittage mit der Verfolgung allgemeintouristischer Zwecke verbracht werden.
Für die Praxis:
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