FG Münster - Urteil vom 04.12.2002
8 K 2768/01 E
Normen:
AO (1977) § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 ; EStG § 10 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 586

Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses durch vorläufige Steuerfestsetzung während des Klageverfahrens

FG Münster, Urteil vom 04.12.2002 - Aktenzeichen 8 K 2768/01 E

DRsp Nr. 2003/4027

Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses durch vorläufige Steuerfestsetzung während des Klageverfahrens

Das für die Zulässigkeit der Klage erforderliche Rechtsschutzbedürfnis der Kläger entfällt entgegen der Auffassung des III. Senats des BFH, wenn das Finanzamt während des Klageverfahrens hinsichtlich der beschränkten Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen gemäß § 10 Abs. 3 EStG im Hinblick auf beim BFH anhängige "Musterverfahren", die qualitativ mit beim BVerfG anhängigen Verfahren zur Prüfung von verfassungsrechtlichen Streitigkeiten gleichzusetzen sind, die Steuerfestsetzung vorläufig vorgenommen hat.

Normenkette:

AO (1977) § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 ; EStG § 10 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Zu entscheiden ist, ob das für die Zulässigkeit der Klage erforderliche Rechtsschutzbedürfnis hier deshalb entfallen ist, weil das Finanzamt während des Klageverfahrens den angegriffenen Bescheid hinsichtlich der beschränkten Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen gemäß § 165 AO vorläufig erlassen hat.

Die Kläger (Kl.) sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.