1. Der Einkommensteuerbescheid vom 22. Mai 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. August 2013 wird in der Weise geändert, dass die Einkommensteuer für 2012 auf 1.052 EUR herabgesetzt wird.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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