FG Baden-Württemberg - Urteil vom 05.05.2014
6 K 2901/13
Normen:
EStG 2012 § 26c; EStG 2012 § 24b;
Fundstellen:
DStR 2015, 6
DStRE 2015, 531

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Eheschließung (bis zur Heirat) bei Durchführung der besonderen Veranlagung nach § 26c EStG

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.05.2014 - Aktenzeichen 6 K 2901/13

DRsp Nr. 2014/10152

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Eheschließung (bis zur Heirat) bei Durchführung der besonderen Veranlagung nach § 26c EStG

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG kann auch im Jahr der Eheschließung für den Zeitraum bis zur Heirat beansprucht werden, wenn zwischen den Eheleuten bis zu diesem Zeitpunkt keine Haushaltsgemeinschaft bestand und die besondere Veranlagung nach § 26c EStG durchgeführt wird.

1. Der Einkommensteuerbescheid vom 22. Mai 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8. August 2013 wird in der Weise geändert, dass die Einkommensteuer für 2012 auf 1.052 EUR herabgesetzt wird.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.