I.
Der Kläger begehrt eine Entschädigung wegen der nach seiner Ansicht überlangen finanzgerichtlichen Verfahrensdauer.
Der Kläger erzielte im Jahre 2004 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er hatte in seiner Einkommensteuererklärung beantragt,
außergewöhnliche Belastungen in Höhe von 2.381,36 € gemäß § 33 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu berücksichtigen.
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