BFH - Urteil vom 12.12.2001
XI R 38/00
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 638
GmbHR 2002, 505

Entschädigung; Zwangslage

BFH, Urteil vom 12.12.2001 - Aktenzeichen XI R 38/00

DRsp Nr. 2002/4752

Entschädigung; Zwangslage

1. Eine Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG setzt voraus, dass der Ausfall von Einnahmen entweder von dritter Seite veranlasst oder, wenn er vom Stpfl. selbst herbeigeführt worden ist, dieser unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand.2. An einer Zwangslage fehlt es, wenn der Stpfl. in seiner Sphäre freiwillig eine Ursachenkette in Gang setzt, die ihm später keinen Entscheidungsspielraum mehr belässt.

Gründe: