Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 28. März 2019 - Az:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers gegen die Beklagte auf Entschädigung wegen Diskriminierung im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens.
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