Entstehung der Zollschuld; Abgabe von Schiffsbedarf
BFH, Urteil vom 06.12.2001 - Aktenzeichen VII R 76/00
DRsp Nr. 2002/3990
Entstehung der Zollschuld; Abgabe von Schiffsbedarf
1. Gibt jemand aus seinem Zolllager Nichtgemeinschaftswaren als Schiffsbedarf an nicht bezugsberechtigte Personen ab, führt das zur Entstehung der Zollschuld. Denn mit der Abgabe an nicht bezugsberechtigte Personen wird die Pflicht verletzt, die dem Zolllager entnommenen Waren einer anderen zollrechtlichen Bestimmung zuzuführen.2. Zwar kann ein Zolllagerverfahren durch das Verbringen der Ware in eine Freizone beendet werden, da auch das Verbringen in eine Freizone eine zollrechtliche Bestimmung ist, durch deren Erhalt das Zolllagerverfahren beendet werden kann. Die Wahl der zollrechtlichen Bestimmung ist aber grds. demjenigen vorbehalten, der die Waren bestellt und anmeldet.
Gründe:
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