Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 3. November 2016,
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten der Beigeladenen zu 1) und 2), zu tragen. Die Kosten der übrigen Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung.
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