BFH - Urteil vom 04.11.1998
X R 159/95
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 768

Erbauseinandersetzung gegen Ausgleichszahlung; Berücksichtigung nachträglicher HK für eigengenutzte Wohnung

BFH, Urteil vom 04.11.1998 - Aktenzeichen X R 159/95

DRsp Nr. 1999/3433

Erbauseinandersetzung gegen Ausgleichszahlung; Berücksichtigung nachträglicher HK für eigengenutzte Wohnung

1. Eine Anschaffung i.S.d. § 10 e Abs. 1 EStG liegt nur bei entgeltlichem Erwerb vor. Da § 10 e Abs. 3 EStG keinen eigenständigen Begünstigungstatbestand enthält, sondern nur die Grundförderung nach § 10 e Abs. 1 und 2 EStG ergänzt, steht dem Stpfl. bei unentgeltlichem Erwerb einer Wohnung für nachträgliche HK keine Grundförderung nach § 10 e EStG zu.2. Hat ein Stpfl. im Wege der Erbauseinandersetzung gegen Ausgleichszahlung an die Miterben das Alleineigentum an einer eigengenutzten Wohnung erworben, können die für die Wohnung aufgewendeten nachträglichen HK nur anteilig in die Bemessungsgrundlage nach § 10 e Abs. 1 EStG einbezogen werden, soweit die Wohnung entgeltlich erworben wurde.

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.