Die Revision der Klägerin gegen das Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe vom 25. September 2019 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Der Streitwert des Revisionsverfahrens wird auf 2.514 € festgesetzt.
Die Klägerin, ein Filmfonds in Form einer Publikums-KG, nimmt den Beklagten als ehemaligen Kommanditisten auf Zahlung eines Abfindungsfehlbetrags in Anspruch.
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