BFH - Beschluss vom 10.12.2008
VI R 55/06
Normen:
FGO § 74; FGO § 126 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 18.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 3496/04

Erfolgsaussichten eines Antrags auf Aussetzung des Klageverfahrens vor dem Finanzgericht aufgrund eines anhängigen Revisionsverfahrens zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Steuerfreiheit der Aufwandspauschalen von Bundestagsabgeordneten

BFH, Beschluss vom 10.12.2008 - Aktenzeichen VI R 55/06

DRsp Nr. 2009/4101

Erfolgsaussichten eines Antrags auf Aussetzung des Klageverfahrens vor dem Finanzgericht aufgrund eines anhängigen Revisionsverfahrens zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Steuerfreiheit der Aufwandspauschalen von Bundestagsabgeordneten

Normenkette:

FGO § 74; FGO § 126 Abs. 1;

Gründe:

I.

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wenden sich gegen die im Klageverfahren vor dem Finanzgericht (FG) Köln wegen Einkommensteuer 2001 ergangene klageabweisende Entscheidung mit der Revision noch insoweit, als ihrem Antrag, das Klageverfahren auszusetzen, nicht entsprochen worden war.

Die Kläger, zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Ehegatten, erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus freiberuflicher Tätigkeit. Dementsprechend erließ der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) hinsichtlich des Streitjahrs (2001) an die Kläger gerichtete Einkommensteuerbescheide.