I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wenden sich gegen die im Klageverfahren vor dem Finanzgericht (FG) Köln wegen Einkommensteuer 2001 ergangene klageabweisende Entscheidung mit der Revision noch insoweit, als ihrem Antrag, das Klageverfahren auszusetzen, nicht entsprochen worden war.
Die Kläger, zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Ehegatten, erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb, aus Vermietung und Verpachtung sowie aus freiberuflicher Tätigkeit. Dementsprechend erließ der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) hinsichtlich des Streitjahrs (2001) an die Kläger gerichtete Einkommensteuerbescheide.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|