Der Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift vom 7. Dezember 2004 ausgeführt:
"Das Landgericht hat die Angeklagten jeweils wegen Steuerhinterziehung in 90 Fällen, wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in zwölf Fällen sowie wegen Betruges in 48 Fällen verurteilt, die Angeklagte F zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren, den Angeklagten M unter Einbeziehung einer weiteren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.
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