Erforderlichkeit eines gesonderten Verlustfeststellungsbescheides bei Verlusten aus 2001
FG Niedersachsen, Urteil vom 21.11.2008 - Aktenzeichen 11 K 270/07
DRsp Nr. 2009/20738
Erforderlichkeit eines gesonderten Verlustfeststellungsbescheides bei Verlusten aus 2001
1. Ohne gesondertes Feststellungsverfahren kann ein Verlust aus Veräußerungsgeschäften im Jahre 2001 bei der Veranlagung 2005 nicht berücksichtigt werden.2. Nach § 52 Abs. 39 Satz 7 EStG i.d.F. des JStG 2007 ist § 23 Abs. 3 Satz 9 2. HS EStG auch in den Fällen anzuwenden, in denen am 1.1.2007 die Feststellungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Streitig ist die Verrechnung des 2001 entstandenen Überschusses der Werbungskosten über die Einnahmen bei den sonstigen Einkünften im Sinne des § 22 Nr. 2 iVm. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2Einkommensteuergesetz (EStG) im Veranlagungszeitraum 2005.
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