Die Revision gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 2. Dezember 2008 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Von Rechts wegen
Die Parteien sind Lohnsteuerhilfevereine.
In der Ausgabe der Zeitung "Potsdam am Sonntag" vom 11. März 2007 ließ der Beklagte in der Rubrik "Steuerberatung - Kompetenz vom Fachmann" die nachstehend wiedergegebenen Anzeigen veröffentlichen:
Auf derselben Zeitungsseite befanden sich ferner redaktionelle Beiträge zu Entfernungspauschalen, zu Freibeträgen und zur Steuerpflicht für Rentner sowie Anzeigen von zwei weiteren Lohnsteuerhilfevereinen und einer Steuerberatungsgesellschaft.
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