I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Pforzheim vom 16. Januar 2023 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 37,22 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9. Juni 2022 zu zahlen.
II. Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
III. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
IV. Für die Beklagte wird die Revision zugelassen. Für die Klägerin wird die Revision nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs durch Sonderzahlungen.
1. 2. 1. 2.
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