Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Prozessbevollmächtigten,Herrn A, als vollmachtlosem Vertreter auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten vorrangig über die Frage, ob gegenüber einer zwischenzeitlich erloschenen britischen Limited wirksam Schätzungsbescheide sowie Einspruchsentscheidungen ergangen sind und ob der frühere Geschäftsführer der Klägerin die Feststellung der Unwirksamkeit bzw. deren Aufhebung beantragen kann. Nachrangig streiten sie über die den Schätzungsbescheiden zugrunde gelegten Besteuerungsgrundlagen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|