I.
Die Antragstellerin hat gegen die Festsetzung der Körperschaftsteuer für das Streitjahr (2001) Klage erhoben. Gegen das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts (FG) Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2008 12 K 8065/06 B hat sie Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision erhoben. Zudem beantragt sie,
die Vollziehung des angefochtenen Festsetzungsbescheides auszusetzen.
II.
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