BFH - Beschluss vom 02.12.2008
I S 13/08
Normen:
FGO § 69 Abs. 3;

Erhebung einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen die Festsetzung der Körperschaftsteuer

BFH, Beschluss vom 02.12.2008 - Aktenzeichen I S 13/08

DRsp Nr. 2009/4129

Erhebung einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen die Festsetzung der Körperschaftsteuer

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 3;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin hat gegen die Festsetzung der Körperschaftsteuer für das Streitjahr (2001) Klage erhoben. Gegen das klageabweisende Urteil des Finanzgerichts (FG) Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2008 12 K 8065/06 B hat sie Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision erhoben. Zudem beantragt sie,

die Vollziehung des angefochtenen Festsetzungsbescheides auszusetzen.

II.