FG München - Urteil vom 17.12.2020
10 K 1619/19
Normen:
AO § 222; AO § 240;

Erhebung und Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Stundung von Säumniszuschlägen zu einer Kindergeldrückforderung

FG München, Urteil vom 17.12.2020 - Aktenzeichen 10 K 1619/19

DRsp Nr. 2021/4245

Erhebung und Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Stundung von Säumniszuschlägen zu einer Kindergeldrückforderung

Tenor

1.

Der Bescheid über die Ablehnung des Stundungsantrags vom 6. März 2019 und die Einspruchsentscheidung vom 29. Mai 2019 werden aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 90 vom Hundert, die Beklagte zu 10 vom Hundert.

3.

Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Klägerin die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

4.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 222; AO § 240;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Erhebung und die Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Stundung von Säumniszuschlägen in Höhe von [...] € zu einer Kindergeldrückforderung in Höhe von [...] €.

Mit Bescheid der Familienkasse Bayern Süd vom 5. November 2018 wurde eine Kindergeldfestsetzung gegenüber der Klägerin aufgehoben und Kindergeld für den Zeitraum von Januar 2018 bis Oktober 2018 in Höhe von [...] € zurückgefordert.