Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Inhaber eines Autohauses. Er verkauft Neu- und Gebrauchtwagen und betreibt eine Reparaturwerkstatt. Seit dem 1. Januar 1985 ist er mit seinem Kfz-Handwerk in die Handwerksrolle der Handwerkskammer A eingetragen.
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