FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 24.03.2011
1 K 1725/07
Normen:
InvZulG § 2 Abs. 7 Nr. 1;

Erhöhte Investitionszulage für kleine und mittlere Unternehmen Unabhängigkeitskriterium

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.03.2011 - Aktenzeichen 1 K 1725/07

DRsp Nr. 2011/19085

Erhöhte Investitionszulage für kleine und mittlere Unternehmen Unabhängigkeitskriterium

1. Ein Unternehmen, das für sich betrachtet weder mit der Zahl seiner Mitarbeiter noch mit seinen Umsatz- und Bilanzzahlen die für kleinere und mittlere Unternehmen (sog. KMU) geltenden Schwellenwerte überschreitet, hat dennoch keinen Anspruch auf erhöhte Investitionszulage für KMU, wenn die Schwellenwerte bei einheitlicher Betrachtung mit einem i. S. von Art. 3 der Kommissionsempfehlung verbundenen Unternehmen überschritten sind. 2. Die Beteiligungsverhältnisse bilden das Hauptkriterium für die Analyse eines koordinierten Vorgehens. Gleichwohl lässt sich die weitergehende Frage nach einer nicht nur informellen, sondern auch formellen Verbindung der Unternehmen durch natürliche Personen nur bei zusätzlicher Betrachtung sämtlicher anderer Geschäftsbeziehungen, insbesondere auf der Geschäftsführerebene, bei den Lieferanten- und Kundenkontakten und einer gemeinsam verwendeten Logistik beantworten.