Die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs - Kostenrechnung vom 28. Juli 2022 zum Kassenzeichen XXX - wird zurückgewiesen.
I. Der Senat hat mit Beschluss vom 25. Mai 2022 den Antrag des Klägers auf Beiordnung eines Notanwalts gemäß §
II. Die zulässige, insbesondere statthafte (§
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