FG München - Urteil vom 22.11.2007
14 K 5236/04
Normen:
AO § 227 ; AO § 355 Abs. 1 ;

Erlass von Mineralölsteuer

FG München, Urteil vom 22.11.2007 - Aktenzeichen 14 K 5236/04

DRsp Nr. 2008/1956

Erlass von Mineralölsteuer

Legt ein Steuerpflichtiger gegen eine Steuerfestsetzung keine Rechtsmittel ein, kann eine einen Erlass rechtfertigende sachliche Unbilligkeit grundsätzlich nur angenommen werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig gegen die Fehlerhaftigkeit zu wehren.

Normenkette:

AO § 227 ; AO § 355 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob ein Anspruch auf Erstattung von Mineralölsteuer besteht.

Die Klägerin ist ein bundeseigenes, privatrechtlich organisiertes Unternehmen, das zum 1. Januar 1993 aus der Bundesanstalt ... hervorgegangen ist.