I.
Streitig ist, ob der ermäßigte Steuersatz für eine Pensionsabfindung zu gewähren ist.
Die Kläger (Kl) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Entsprechend der Einkommensteuererklärung 1997 (Streitjahr), die am 27.4.1998 beim Beklagten (Finanzamt - FA -) einging, wurde die Einkommensteuer mit Bescheid vom 15.6.1998 (Einkommensteuer: 3.806 DM) antragsgemäß festgesetzt.
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