Ermessensunterschreitung; Rechtswidrigkeit der Ablehnung der Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks
BFH, Urteil vom 18.12.2001 - Aktenzeichen VIII R 27/96
DRsp Nr. 2002/4859
Ermessensunterschreitung; Rechtswidrigkeit der Ablehnung der Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks
1. Die Entscheidung des FA, einen Steuerbescheid entgegen dem Antrag des Stpfl. nicht für vorläufig zu erklären, ist rechtswidrig, wenn das FA zu Unrecht davon ausgegangen ist, dass der Tatbestand des § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO nicht vorliegt und das FA deshalb das ihm gem. § 165 Abs. 1 Satz 1 AO eingeräumte Rechtsfolgeermessen nicht ausgeübt hat (Ermessensunterschreitung).2. Nur im Ausnahmefall der Ermessensreduzierung auf "Null" ist das FG berechtigt, die Behörde zu verpflichten, die allein ermessensgerechte Rechtsfolgeentscheidung zu treffen. Ansonsten darf das FG nur überprüfen, ob das FA die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat.
Gründe:
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