FG Niedersachsen - Urteil vom 30.10.2015
Q7s6q9 K 105/12
Normen:
EStG § 12 Nr. 1; EStG § 3 Nr. 16; EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4; a EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5; EStG § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3;
Fundstellen:
BB 2016, 404
BB 2016, 803

Ermittlung beruflich veranlasster Übernachtungskosten eines auswärtstätigen Arbeitnehmers bei der Mitnahme von Familienangehörigen

FG Niedersachsen, Urteil vom 30.10.2015 - Aktenzeichen Q7s6q9 K 105/12

DRsp Nr. 2016/3018

Ermittlung beruflich veranlasster Übernachtungskosten eines auswärtstätigen Arbeitnehmers bei der Mitnahme von Familienangehörigen

Der durch den Arbeitgeber in den Fällen einer Arbeitnehmerentsendung erstattete Mietaufwand ist gemäß § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei soweit es sich um beruflich veranlassten Aufwand i.S. von § 9 Abs. 1 S. 1 EStG handelt. Der durch die Mitnahme der Familie privat veranlasste Mehraufwand ist im Wege einer modifizierten Aufteilung nach Köpfen zu ermitteln. Hierzu ist zunächst der Gesamtaufwand nach Köpfen zu verteilen. Im Anschluss ist eine Korrektur in Höhe von 20 v.H. des Gesamtaufwands zugunsten des Erwerbsaufwands vorzunehmen.

Normenkette:

EStG § 12 Nr. 1; EStG § 3 Nr. 16; EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4; a EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5; EStG § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Höhe der Berücksichtigung von Reisekosten des Klägers bei den steuerfreien Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, die auf einer Entsendung des Klägers durch seinen Arbeitgeber in die Slowakische Republik beruhen und im Rahmen des Progressionsvorbehalts gemäß § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes in der im Streitzeitraum gültigen Fassung (EStG) zu berücksichtigen sind.