LG Karlsruhe, vom 29.03.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 35/21
Ermittlung der Traglast bei BestandsgebäudeHaftung eines Tragwerksplaners für die Untersuchung einer BestandsdeckeSchadensersatz bei fehlender Mitteilung über die nicht ausreichende Traglast einer Bestandsdecke für den Ausbau eines Dachgeschosses als Wohnraum
OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.05.2023 - Aktenzeichen 19 U 64/22
DRsp Nr. 2023/9378
Ermittlung der Traglast bei BestandsgebäudeHaftung eines Tragwerksplaners für die Untersuchung einer BestandsdeckeSchadensersatz bei fehlender Mitteilung über die nicht ausreichende Traglast einer Bestandsdecke für den Ausbau eines Dachgeschosses als Wohnraum
Übernimmt ein Tragwerksplaner zur Vorbereitung der geplanten Aufstockung eines Gebäudes vertraglich die Untersuchung einer Bestandsdecke, schuldet er auch die Untersuchung, inwieweit die mögliche Traglast durch den Bestandsbau bereits verbraucht ist.
Tenor
1.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 29.03.2022, 4 O 35/21, im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert.
2. 3. 4.
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