1. Unter Änderung des Bescheides vom 26.8.2022 über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts auf den 20.12.2021 für Zwecke der Schenkungsteuer in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.6.2023 wird der Grundbesitzwert für die wirtschaftliche Einheit in XStadt, Wohnungseigentum 1 i.H.v. 1.267.637 €, der übertragene Anteil am Grundbesitzwert i.H.v. 316.909 € festgestellt.
2. Unter Änderung des Bescheides vom 26.8.2022 über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts auf den 20.12.2021 für Zwecke der Schenkungsteuer in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.6.2023 wird der Grundbesitzwert für die wirtschaftliche Einheit in XStadt, Wohnungseigentum 1 i.H.v. 1.267.637 €, der übertragene Anteil am Grundbesitzwert i.H.v. 316.909 € festgestellt.
3. Unter Änderung des Bescheides vom 26.8.2022 über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts auf den 20.12.2021 für Zwecke der Schenkungsteuer in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.6.2023 wird der Grundbesitzwert für die wirtschaftliche Einheit in XStadt, Wohnungseigentum 1 i.H.v. 1.267.637 €, der übertragene Anteil am Grundbesitzwert i.H.v. 316.909 € festgestellt.
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