FG Köln - Urteil vom 15.06.2023
10 K 1196/17
Normen:
KStG § 8b Abs. 1 S. 1;

Ermittlung des Gewinns der Organgesellschaft selbständig und ungeschmälert um darin enthaltene Bezüge und Zurechnung dem Organträger (sog. Bruttozurechnung)

FG Köln, Urteil vom 15.06.2023 - Aktenzeichen 10 K 1196/17

DRsp Nr. 2023/15538

Ermittlung des Gewinns der Organgesellschaft selbständig und ungeschmälert um darin enthaltene Bezüge und Zurechnung dem Organträger (sog. Bruttozurechnung)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KStG § 8b Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

1. 2. 3. 4. a) b) 5. 6.