FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 22.03.2023
2 K 1617/19
Normen:
EStG § 17;
Fundstellen:
ZEV 2023, 636

Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der teilentgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen im Wege einer gemischten Schenkung teilentgeltlich auf den Erweber

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.03.2023 - Aktenzeichen 2 K 1617/19

DRsp Nr. 2023/7059

Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der teilentgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen im Wege einer gemischten Schenkung teilentgeltlich auf den Erweber

Werden im Privatvermögen gehaltene GmbH-Anteile im Wege einer gemischten Schenkung teilentgeltlich auf den Erweber übertragen, ist eine Aufteilung des Geschäfts in einen voll entgeltichen und einen voll entgeltlichen Teil vorzunehmen. Der Veräußerungsgewinn i.S.v. § 17 EStG ermittelt sich aus der Differenz zwischen der erhaltenen Gegenleistung und den auf den entgeltlichen Teil entfallenden Anschaffungskosten der Anteile.

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 17;

Tatbestand

Streitig ist die Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der teilentgeltlichen Übertragung von GmbH-Anteilen nach § 17 EStG.