Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen und des verrechenbaren Verlustes nach § 15a EStG vom 11.08.2020 sowie der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag vom 11.08.2020 werden dahingehend geändert, dass der Gewinn um 2.994,89 € vermindert wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
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