FG Niedersachsen vom 29.10.1998
XI 472/95
Fundstellen:
EFG 1999, 884

Erstattung von Garagengeld kein Arbeitslohn

FG Niedersachsen, vom 29.10.1998 - Aktenzeichen XI 472/95

DRsp Nr. 2001/3107

Erstattung von Garagengeld kein Arbeitslohn

Wird der geldwerte Vorteil für die Überlassung eines Firmenwagens nach der 1%-Listenpreisregelung versteuert, führt die Zahlung von Garagengeld durch den Arbeitgeber nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.

Für die Praxis:

Im Streitfall erhielt ein Arbeitnehmer monatlich DM 60, mit denen er eine fremde Garage anmietete. Diese Zahlung behandelte auch das Finanzamt als steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG. Das FG rechnete darüber hinaus aber auch die Zahlung von DM 50 monatlich an Arbeitnehmer mit eigener Garage nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Fundstellen
EFG 1999, 884