FG Baden-Württemberg - Urteil vom 10.12.2007
3 K 181/07
Normen:
EStG § 77 ;

Erstattung von Kosten im Kindergeldverfahren; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zum Einspruchsverfahren

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2007 - Aktenzeichen 3 K 181/07

DRsp Nr. 2008/5346

Erstattung von Kosten im Kindergeldverfahren; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zum Einspruchsverfahren

Wird das Einspruchsverfahren durch einen Verstoß der Familienkasse gegen die Amtsermittlungspflicht und eine Verletzung des rechtlichen Gehörs des Einspruchsführers veranlasst, ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bei einer zudem umstrittenen Rechtslage gerechtfertigt.

Normenkette:

EStG § 77 ;

Tatbestand:

Die im Jahr 1962 geborene Klägerin ist Mutter des am 24. September 1986 geborenen Kindes B. Nachdem B im Juli 2006 seine Ausbildung an der Staatlichen Feintechnikschule in X beendet hatte, absolvierte er von September 2006 bis September 2007 ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) in Südafrika (S).

Mit Schreiben vom 16. August 2006 beantragte die Klägerin die Weitergewährung von Kindergeld für B während der Zeit der Ableistung des FSJ in S. Sie legte eine englischsprachige Bescheinigung der Trägerorganisation "" (G) bei. Mit Bescheid vom 22. August 2006 lehnte der Beklagte (die Familienkasse - FK -) die Weitergewährung von Kindergeld für diese Zeit ab und hob die Kindergeldfestsetzung auf, weil B sein FSJ in S und nicht im Inland ableiste. Es handele sich auch nicht um einen Dienst im Ausland im Sinne des § 14b des Zivildienstgesetzes.