I. Die Beteiligten streiten um die Rückforderung der an den Kläger und Revisionskläger (Kläger) als Zessionar ausgezahlten Einkommensteuererstattungen für 1992 und 1993, die sich aus dem Rücktrag nicht ausgeglichener Verluste aus der Veranlagung des Zedenten zur Einkommensteuer 1994 ergeben haben.
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