Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 20.7.2017 -
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 219.- € festgesetzt.
Die Beschwerde gegen den im Tenor näher bezeichneten Beschluss des Verwaltungsgerichts ist gemäß den §§
Die in den Schriftsätzen des Klägers vom 2.8.2017, 12.10.2017 sowie 27.10.2017 vorgetragenen Beschwerdegründe geben keinen Anlass, die erstinstanzliche Entscheidung abzuändern. Das Verwaltungsgericht hat durch den angefochtenen Beschluss zu Recht den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 5.12.2016 zurückgewiesen.
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