FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.10.2012
4 K 1933/12
Normen:
EStG 2010 § 35a Abs. 3;
Fundstellen:
DStR 2013, 8
DStR 2014, 8
DStRE 2013, 858

Erstmaliger Anbau eines Wintergartens nicht als Handwerkerleistung steuerlich berücksichtigungsfähig

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.10.2012 - Aktenzeichen 4 K 1933/12

DRsp Nr. 2012/22297

Erstmaliger Anbau eines Wintergartens nicht als Handwerkerleistung steuerlich berücksichtigungsfähig

Der erstmalige Anbau eines Wintergartens, mit dem eine Vergrößerung der Wohnfläche des Hauses verbunden ist, führt nicht zu begünstigten Handwerkerleistungen gem. § 35a Abs. 3 EStG 2010.

Normenkette:

EStG 2010 § 35a Abs. 3;

Tatbestand:

Streitig ist eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Höhe von 1.085 € im Zusammenhang mit dem Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohnhaus.

Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Ehegatten. Sie sind Eigentümer eines selbstgenutzten Wohnhauses. In der Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2010 machten die Kläger eine Steuerermäßigung nach § 35a des Einkommensteuergesetzes in der für das Streitjahr geltenden Fassung - EStG - für die nachfolgend aufgeführten Aufwendungen geltend:

- Solar-Wintergarten 19.977,72 €, davon Montagekosten (Bl. 42 f. ESt-A) 3.428 €
- Einschalung und Betonierarbeiten für den Wintergarten (Bl. 44 ESt-A) 3.332 €
- Dachreparatur 508 €
- Schornsteinfeger 67 €
- Summe 7.335 €