FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.12.2007
2 K 1618/06
Normen:
EStG (1997) § 10d Abs. 3 ; AO § 164 ; AO § 170 Abs. 2 Nr. 1 ; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ; AO § 175 Abs. 1 Satz 2 ; AO § 181 Abs. 5 ;

Erstmaliger Erlass eines Verlustfeststellungsbescheides nach Eintritt der Festsetzungsverjährung für den Einkommensteuerbescheid

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.12.2007 - Aktenzeichen 2 K 1618/06

DRsp Nr. 2008/21256

Erstmaliger Erlass eines Verlustfeststellungsbescheides nach Eintritt der Festsetzungsverjährung für den Einkommensteuerbescheid

Für einen nach Eintritt der Festsetzungsverjährung für den Einkommensteuerbescheid des betreffenden Jahres erstmalig ergehenden Verlustfeststellungsbescheid ist der Verlust des letzten innerhalb der Festsetzungsfrist ergangenen Einkommensteueränderungsbescheides maßgeblich. Ergeht nach Ablauf der Festsetzungsfrist ein weiterer gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO geänderter Einkommensteuerbescheid, so kann dieser dem Verlustfeststellungsbescheid nicht zugrunde gelegt werden, wenn die Änderung auf der Korrektur eines Bilanzansatzes für ein früheres Wirtschaftsjahr beruht.

Normenkette:

EStG (1997) § 10d Abs. 3 ; AO § 164 ; AO § 170 Abs. 2 Nr. 1 ; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ; AO § 175 Abs. 1 Satz 2 ; AO § 181 Abs. 5 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Höhe des im Rahmen des Bescheides über die Feststellung des vortragsfähigen Verlustes zum 31. Dezember 1997 zu berücksichtigenden Gesamtbetrags der Einkünfte des Klägers in 1997.