BFH - Urteil vom 09.12.2015
X R 30/14
Normen:
EStG § 11, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa; SGB X § 107 Abs. 1, § 103;
Fundstellen:
BFHE 252, 134
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 13.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 111/13

Ertagsteuerliche Behandlung des durch Erfüllung des Erstattungsanspruchs hinsichtlich des Bezuges von Krankengeld als erfüllt geltenden Anspruchs auf eine Rente wegen Erwerbsminderung

BFH, Urteil vom 09.12.2015 - Aktenzeichen X R 30/14

DRsp Nr. 2016/3173

Ertagsteuerliche Behandlung des durch Erfüllung des Erstattungsanspruchs hinsichtlich des Bezuges von Krankengeld als erfüllt geltenden Anspruchs auf eine Rente wegen Erwerbsminderung

1. Hat ein Steuerpflichtiger Krankengeld bezogen und wird infolge der späteren Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente der hierfür zuständige Leistungsträger erstattungspflichtig, gilt der Rentenanspruch des Berechtigten insoweit gemäß § 107 Abs. 1 SGB X als erfüllt. Die Erwerbsminderungsrenten unterliegen damit bereits im Zeitpunkt des Zuflusses des Krankengeldes im Umfang der Erfüllungsfiktion mit ihrem Besteuerungsanteil der Einkommensteuer. 2. Die Grundsätze des Senatsurteils vom 10. Juli 2002 X R 46/01 (BFHE 199, 541, BStBl II 2003, 391) gelten auch für die durch das AltEinkG eingeführte nachgelagerte Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten.

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13. November 2013 8 K 111/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 11, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa; SGB X § 107 Abs. 1, § 103;

Gründe

I.