FG Baden-Württemberg, vom 19.07.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 200/00
Umwandlung von Krankengeld in eine Erwerbsunfähigkeitsrente
BFH, Urteil vom 10.07.2002 - Aktenzeichen X R 46/01
DRsp Nr. 2002/18424
Umwandlung von Krankengeld in eine Erwerbsunfähigkeitsrente
»Hat ein Leistungsträger Sozialleistungen (hier: Krankengeld) erbracht und ist der Anspruch des Berechtigten auf diese infolge der Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente mit den Wirkungen entfallen, dass der für die entsprechende Leistung zuständige Leistungsträger erstattungspflichtig ist (§ 103 Abs. 1SGB X) und der Rentenanspruch des Berechtigten als erfüllt gilt (§ 107 Abs. 1SGB X), unterliegt die Rente im Umfang dieser Erfüllungsfiktion als abgekürzte Leibrente mit ihrem Ertragsanteil der Einkommensteuer.«