Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung einer körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft zwischen der Klägerin und ihrer alleinigen Anteilseignerin, der C GmbH, die später als D GmbH firmierte (D).
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