BFH - Urteil vom 29.10.2013
VIII R 15/11
Normen:
EStG § 17; EStG § 9 Abs. 1; EStG § 20;
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 21.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1509/10

Ertragssteuerliche Behandlung von Zinsen für ein Darlehen zur Ablösung einer eigenkapitalersetzenden Bürgschaft in der Insolvenz einer GmbH

BFH, Urteil vom 29.10.2013 - Aktenzeichen VIII R 15/11

DRsp Nr. 2014/3953

Ertragssteuerliche Behandlung von Zinsen für ein Darlehen zur Ablösung einer eigenkapitalersetzenden Bürgschaft in der Insolvenz einer GmbH

Wird der Mehrheitsgesellschafter einer GmbH aus einer eigenkapitalersetzenden Bürgschaft in Anspruch genommen und nimmt er zur Ablösung der Bürgschaftsverbindlichkeit ein Darlehen auf, so handelt es sich bei den hierfür anfallenden Zinsen um nachträgliche Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Normenkette:

EStG § 17; EStG § 9 Abs. 1; EStG § 20;

Gründe

I. Streitig ist, ob bei der Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zum 31. Dezember 2000 nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen sind.

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger war zu 99 % am Stammkapital der 1990 gegründeten X-GmbH (GmbH) beteiligt, die Klägerin zu 1 %.