Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 26.04.2018 – 6 K 4135/14 F wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Kläger und Revisionskläger zu 1. bis 3. (Kläger) sind die Erben nach ihrer während des Revisionsverfahrens verstorbenen Mutter IV, und die Nacherben nach ihrem Vater DV.
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