Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15.03.2018 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erwarb im Jahr 2009 Anteile an einem in der Schweiz von der X–Bank (Bank) aufgelegten Gold Exchange Traded Funds (Gold ETF), die sie im Streitjahr 2015 mit einem Gewinn in Höhe von 26.519 € verkaufte.
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