Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 4. Dezember 2012 9 K 1741/10 aufgehoben.
Die Einkommensteuer wird unter Abänderung des angefochtenen Einkommensteuerbescheids auf 0 € festgesetzt.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
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