OLG Naumburg - Urteil vom 29.11.2021
12 U 30/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 21.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 646/20

Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Audi Q7 mit einem Motor der Baureihe EA 897Begriff der SittenwidrigkeitWirksame Typgenehmigung für ein FahrzeugFehlende Rückrufbetroffenheit eines Fahrzeugs

OLG Naumburg, Urteil vom 29.11.2021 - Aktenzeichen 12 U 30/21

DRsp Nr. 2022/6627

Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Audi Q7 mit einem Motor der Baureihe EA 897 Begriff der Sittenwidrigkeit Wirksame Typgenehmigung für ein Fahrzeug Fehlende Rückrufbetroffenheit eines Fahrzeugs

Keine Haftung des Herstellers des Motors EA 897 EU 6 (200 KW) in einem Audi Q 7 SUV 3.0 TDI gemäß § 826 BGB wegen eines sogenannten "Thermofensters" und weiterer behaupteter unzulässiger Abschalteinrichtungen.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 21. Januar 2021 verkündete Einzelrichterurteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zu 2) vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

und beschlossen:

Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren wird für die Zeit bis zum 26. Oktober 2021 auf die Stufe bis 80.000,00 € und für die Zeit danach auf die Stufe bis 65.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe:

I.