OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 07.07.2021
17 U 63/19
Normen:
ZPO § 97;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 18.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 25 O 73/18

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi A6 Avant TDI quattro S tronicAnrechnung von NutzungsvorteilenVollständiger Wegfall eines Schadens

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.07.2021 - Aktenzeichen 17 U 63/19

DRsp Nr. 2022/12253

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi A6 Avant TDI quattro S tronic Anrechnung von Nutzungsvorteilen Vollständiger Wegfall eines Schadens

Keine Anhaltspunkte für ein objektiv sittenwidriges Handeln nach anlassbezogener Untersuchung und Nichtbeanstandung durch das Kraftfahrtbundesamt

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18. Januar 2019, Az. 2-25 O 73/18, wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 97;

Gründe

I.

Der Kläger wendet sich mit der Berufung gegen die Abweisung seiner Klage, mit der er die Beklagte auf Zahlung von Schadensersatz wegen des Erwerbs eines mit einer vorgeblich unzulässigen Abschalteinrichtung für das Abgasreinigungssystem versehenen Neufahrzeugs in Anspruch genommen hat.