OLG Köln - Urteil vom 28.10.2021
28 U 14/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; ZPO § 287;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 18.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 411/20

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi A8 Quattro mit einem Motor der Baureihe EA 896/897Unzulässige Abschalteinrichtung mittels Prüfstanderkennung in Form einer AufheizstrategieInstallation eines SoftwareupdatesBerücksichtigung tatsächlich gezogener Nutzungen im Wege der Vorteilsausgleichung

OLG Köln, Urteil vom 28.10.2021 - Aktenzeichen 28 U 14/21

DRsp Nr. 2022/3819

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi A8 Quattro mit einem Motor der Baureihe EA 896/897 Unzulässige Abschalteinrichtung mittels Prüfstanderkennung in Form einer Aufheizstrategie Installation eines Softwareupdates Berücksichtigung tatsächlich gezogener Nutzungen im Wege der Vorteilsausgleichung

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Aachen vom 18.03.2021 - 12 O 411/20 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28.637,89 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 29.404,41 Euro seit dem 12.11.2020 bis zum 15.09.2020 und seit dem 16.09.2020 aus einem Betrag in Höhe von 28.637,89 Euro Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs Audi A8 3,0 TDI quattro, FIN WAUXXXXXXXXXXXXXXX zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme dieses Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 892,25 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 12.11.2020 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.