OLG Naumburg - Urteil vom 10.12.2021
8 U 20/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 831;
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 29.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 828/20

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA 288Unzulässige AbschalteinrichtungKeine Täuschung des KBAOBD ist ein Fahrzeugdiagnosesystem und keine Abschalteinrichtung

OLG Naumburg, Urteil vom 10.12.2021 - Aktenzeichen 8 U 20/21

DRsp Nr. 2022/6020

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA 288 Unzulässige Abschalteinrichtung Keine Täuschung des KBA OBD ist ein Fahrzeugdiagnosesystem und keine Abschalteinrichtung

Die Berufung des Klägers gegen das am 29.04.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

und beschlossen:

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf die Stufe bis 6.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31; BGB § 831;

Gründe:

I.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird abgesehen (§§ 313a Abs. 1 S. 1, 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO).

II.

Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg.

Der Kläger hat gegen die Beklagte keinen Anspruch aus §§ 826, 31 BGB bzw. § 831 BGB, denn das Fahrzeug verfügt zwar über zumindest eine unzulässige Abschalteinrichtung; mangels Täuschung des KBA sowie wegen fehlendem Unrechtsbewusstsein der Beklagten liegt aber keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung i.S.d. § 826 BGB vor; zudem ist infolge Nichtbestehens einer Stilllegungsgefahr auch kein Schaden entstanden.