OLG Köln - Urteil vom 15.12.2021
16 U 63/21
Normen:
BGB § 31; BGB § 852 S. 2;
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 29.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 215/20

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Passat mit einem Motor der Baureihe EA 189Erwerb eines GebrauchtwagensBegriff der SittenwidrigkeitVerjährter deliktischer AnspruchRechtsverteidigung gegenüber der Einrede der Verjährung

OLG Köln, Urteil vom 15.12.2021 - Aktenzeichen 16 U 63/21

DRsp Nr. 2022/75

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Passat mit einem Motor der Baureihe EA 189 Erwerb eines Gebrauchtwagens Begriff der Sittenwidrigkeit Verjährter deliktischer Anspruch Rechtsverteidigung gegenüber der Einrede der Verjährung

Sind deliktische Ansprüche des Erwerbers eines vom "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeuges gegen den Hersteller verjährt, so kommt ein Anspruch aus § 852 S. 1 BGB in Betracht. Das gilt auch dann, wenn es sich um den Kauf eines Gebrauchtwagens gehandelt hat.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Bonn (13 O 215/20) vom 29.04.2021 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.804,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.01.2021 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des VW Passat mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer A zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 887,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.01.2021 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des VW Passat mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer A in Annahmeverzug befindet.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.